Bauproduktenverordnung – Kennzeichnung nach DIN EN 50575

2017-06-06 11:31

Besondere Kennzeichnungspflicht ab 01.07.2017 für Kabel und Leitungen

 

Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Kabeln und Leitungen, die zur Elektrizitätsversorgung und für Steuer- und Kommunikationszwecke im Bauwesen vorgesehen sind, in Bezug auf das Brandverhalten sowie die entsprechenden Prüf- und Bewertungsverfahren fest. 

Die Übergangsfrist läuft bereits zum 30. Juni 2017 ab. Dann müssen Kabel und Leitungen bezüglich Ihres Brandverhaltens besonders gekennzeichnet sein. Am Markt herrscht Unsicherheit, welche Auswirkungen diese Norm in der Praxis hat.

Einteilung der EURO-Leistungsklassen
von Kabeln und deren Brandverhalten nach DIN 50399

Leistungsklassen_Kabel_Leitungen_Brandverhalten

Die bisher angewendeten Klassifizierungen umfassten nur Flammwidrigkeitsprüfungen. Nach der BauPVO müssen die Kabel in Bezug auf 5 Eigenschaften geprüft werden: Flammwidrigkeit, Wärmeentwicklung, Rauchentwicklung (Rauchdichte), Entwicklung von korrosiven Gasen und Abfallen brennender Tropfen.

Empfehlungen zum Einsatz innerhalb von Gebäuden werden die Produkte der Klassen B2ca , Cca , Dca oder Eca. Kabel der Klassen Eca oder auch Dca sind für generelle Verwendung vorgesehen, sofern keine besonderen Brandgefährdungs-Situationen zu erwarten sind.

Brandschutzkabel gemäß Klasse B2ca und Cca werden genau dann vorgesehen, wenn die Verwendung des Bauwerks es nahelegt, das Brandschutzniveau wegen der potenziellen Brandgefährdung zu erhöhen (Krankenhäuser, Kindergärten, Gebäude für Großveranstaltungen etc.).

Musteretikett CE-Kennzeichnung
von Kabeln mit Klasse zum Brandverhalten

Musteretikett CE-Kennzeichnung und Leistungsklassenangabe bei Kabeln

Diese Kennzeichnung mit der Leistunserklärung (DoP) des Herstellers werden baldige Begleiter der Kabel auf ihren Transportwegen sein.

Fragen im Zusammenhang mit der Bauproduktenverordnung

  • Welche Kabel-/Leitungstypen müssen wie und wo gekennzeichnet werden?
  • Was ist bei Kabelkonfektionen und Zuschnitt von Kabel und Leitungen zu beachten?
  • Erhalte ich von meinen Lieferanten ab dem 01.07.2017 nur noch zugelassene Kabel- und Leitungen?
  • Wird es eventuelle Preiserhöhungen bei meinen Lieferanten geben?
  • Was ist mit vorhanden Lagerbestand, darf dieser weiterhin verarbeitet werden?

 

  • Müssen wir den aktuellen Stand von bereits verlegten Kabel und Leitungen auf den Baustellen dokumentieren?
  • Müssen eventuell Teilabnahmen auf den laufenden Baustellen durchgeführt werden?
  • Was sagt der Sachverständige bei laufenden Bauvorhaben zur späteren Abnahme?
  • Ist die DIN EN 50575 in den laufenden Ausschreibungen, Angeboten, Aufträgen bereits berücksichtigt?
  • Wie und wann informiere ich meine Auftraggeber?

 

Planer sollten die Ausschreibungstexte bezüglich der Aktualität zur DIN EN 50575 überprüfen und die Thematik bei anstehenden Vergaben berücksichtigen. Mögliche Auswirkungen z. B. Preisänderungen, Lieferzeiten etc. sollten geprüft werden und der Auftraggeber ggf. darüber informiert werden. Fachunternehmen können sich mit ihren Lieferanten, Auftraggebern und Sachverständigen abstimmen.

 

Deutsche Umsetzung DIN EN 50575:2017-02

VDE 0482-575:2017-02 „Starkstromkabel und -leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel - Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken in Bezug auf die Anforderungen an das Brandverhalten“

VEG_ZVEI_Hinweise-Kabel-BauPVo

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